Institut für Kognitionswissenschaft

Institute of Cognitive Science


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FAQ

Wie lautet der ERASMUS Code der Uni Osnabrück?
DOSNABRU01

Wer ist Institutional ERASMUS Coordinator?
Laura Rohe/International Office

Wer ist Academic Advisor?
Prof. Dr. Sven Walter/IKW

Wer ist Departmental ERASMUS Coordinator?
Petra Dießel/IKW/Mobility Office

Wie lautet die Email-Adresse für das OLA (Online-Learning-Agreement)?
ola-cogsci@uos.de

Benötige ich für die ERASMUS+ Bewerbung im Januar einen Sprachnachweis Englisch?
Nein

Kann ich die Bewerbung per Email einreichen?
Nein.

Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?

Wenn man sich für den verpflichtenden Auslandsaufenthalt beurlauben lässt, kann man trotzdem Prüfungsleistungen in Osnabrück ablegen. Daher ist es empfehlenswert, die Beurlaubung im Bachelor zu beantragen (Studierendensekretariat).

Der einzige Vorteil immatrikuliert zu bleiben ist, dass man seine CampusCard validieren kann, also bei Rückkehr auch wieder das Semesterticket hat und bargeldlos in der Mensa zahlen kann (allerdings zahlt man dann natürlich den kompletten Betrag).

CogSci-Studierende müssen im Studierendensekretariat keine Bescheinigung für das Auslandssemester vorlegen!

Kann ich mich gleichzeitig auf ERASMUS+ und Hochschulpartnerschaften (HSP) bewerben?
Ja.

Die Bewerbungsverfahren sind allerdings verschieden.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

Bis zu 4 ERASMUS+ Bewerbungen und bis zu 2 HSP

Oder 3 HSP und keine ERASMUS+ Bewerbung.

Für HSP wenden Sie sich bitte an Beate Teutloff im International Office.

Für ERASMUS+ Bewerbungen wenden Sie sich bitte an Petra Dießel im Mobility Office des IKW.

Ein Praktikum kann ebenso zusätzlich erfolgen.

Was wird über ERASMUS+ gefördert?
Bis zu 12 Monate in einem Studienzyklus.

Ist eine Verlängerung des ERASMUS-Aufenthaltes möglich?
Theoretisch ist eine Verlängerung des Aufenthaltes möglich, wenn sowohl die Gastuniversität als auch der Fachbereich (IKW - pdiessel@uos.de) zustimmen und es das Platzkontingent an der Gastuniversität noch zulässt. Die Zustimmung können per Email eingeholt werden und müssen dann an Laura Rohe weitergeleitet werden. Sie prüft dann, ob auch eine Verlängerung der Förderung möglich ist. Ansonsten wäre auch eine Verlängerung ohne Förderung möglich (Das heißt: Zero Grant und ist die Differenz zwischen tatsächlicher Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und finanziell geförderter Aufenthaltsdauer (Erasmus-Förderzeitraum).

Außerdem muss ein neues OLA bzw. Changes to OLA eingereicht werden, indem auf die Kurse für das SoSe aufgelistet sind (noch einmal 24 - 30 ECTS für das SoSe). Im Anschluss - nach die Verlängerung der Förderung von Frau Rohe geprüft wurde - wird Sie Ihnen die geänderte Zuwendungsvereinbarung zukommen lassen.

Die Zustimmung und das "Changes to LA" müssen spätestens fünf Wochen vor dem offiziellen Ende des ursprünglich geplanten Auslandsaufenthaltes bei Frau Rohe eingegangen sein.

Als Master in Ausland

Grundsätzlich können Sie auch im zweiten Master-Semester ins Ausland gehen, es ist dann aber zu erwarten, dass das Studienprojekt nicht in diesem Semester absolviert werden kann, da dafür normalerweise eine regelmäßige Teilnahme in Präsenz nötig ist. Wenn Sie das Studienprojekt im ersten Semester beginnen, wäre es ggf. ebenfalls ungünstig, dann im zweiten Semester ins Ausland zu gehen, da das dann mit dem zweiten Semester des Studienprojekts konfligiert.

Sie können aber auch erst im dritten Semester mit dem Studienprojekt beginnen, dadurch dürfte sich dann aber die Abschlussarbeit ins fünfte Semester verschieben. Sollten Sie also ins Ausland gehen wollen, ist wohl damit zu rechnen, dass Sie wahrscheinlich nicht in Mindeststudienzeit Ihr Masterstudium abschließen werden. Im Prinzip ist es denkbar, schon früher mit dem Studienprojekt zu beginnen, dies ist in der Regel nicht zu empfehlen. Bei einer Teilnahmebeschränkung haben die Masterstudierenden auf jeden Fall den Vortritt.

Anerkennung Credits

Die Credits des Auslandssemesters können entweder im profilbildenden Wahlbereich anerkannt werden, oder, sofern einzelne Leistungen für einen der fünf Bereiche einschlägig sind, auch in dem jeweiligen Bereich. Dazu wenden Sie sich mit den Unterlagen zuerst an die Modulbeauftragten, und mit deren Unterschrift auf dem Formular dann ans Prüfungsamt. Zum Ablauf finden Sie Informationen hier unter "How to get approval of foreign university credits (e.g., from your semester abroad)":

https://www.ikw.uni-osnabrueck.de/en/students/bachelor_cognitive_science/examination_matters.html

Die credits aus dem Auslandspraktikum fließen in der Regel unbenotet im profilbildenden Wahlbereich ein, nicht in den fünf Modulen.

Ins Ausland bereits im 3. oder 4. Semester?

Formal strikt verboten ist es nicht, das Auslandssemester vorzuziehen.

Allerdings ist mit Nachdruck zu empfehlen, die Pflichtveranstaltungen (weitgehend) vorher abzuschliessen, da diese in der Regel nicht als anerkannte Leistungen aus dem Auslandssemester eingebracht werden können, aber die inhaltliche Grundlage dafür liefern, aufbauende Veranstaltungen während des Auslandssemesters sinnvoll belegen zu können.

Da die Pflichtveranstaltungen meist noch bis in das vierte Semester gehen, ist ein Auslandsaufenthalt vor dem 5. Semester in der Regel nicht zu empfehlen.

Anrechnung bei zwei BA-Studiengängen

Bei zwei unabhängigen Bachelorstudiengängen ist eine Anerkennung von Leistungen auf Antrag in beiden Studiengängen möglich.

Versicherung während des ERASMUS-Aufenthaltes

Studierende sollten eine Auslandsunfall-, Auslandshaftpflicht- und Auslandskrankenversicherung besitzen.

Wo die Studierenden den Versicherungsschutz abschliessen, ist ihnen selbst überlassen.

Innerhalb Europas sind die Studierenden mit einer Krankenversicherungskarte (EHIC) krankenversichert. Der Schutz deckt aber immer nur die Mindeststandards im jeweiligen Gastland ab, sodass sich auch hier eine Zusatzversicherung i.d.R. anbietet.